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Sohleri · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen der Sohleri OG mit Unternehmen, Vereinen und Verbrauchern. Eine Anfrage oder die Reservierung eines Werkstatt-Termins über unsere Website ist noch keine kostenpflichtige Bestellung.

Stand: 30. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Sohleri OG, Bühel 590, 6861 Alberschwende, Österreich (nachfolgend „Sohleri“), und ihren Kunden über die von Sohleri angebotenen Produkte und Leistungen.

Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmen, Vereine oder Verbraucher gelten, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.

Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Sohleri ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Leistungen von Sohleri und klare Abgrenzung zu medizinischen Einlagen

Sohleri bietet insbesondere die Auswahl, den Verkauf und die individuelle thermische Anpassung von Komfort- und Sporteinlagen sowie die Anfertigung bzw. Anpassung von Schienbeinschonern an. Darüber hinaus führt Sohleri vereinbarte Einsätze bei Unternehmen und Vereinen durch.

Die von Sohleri angebotenen Einlegesohlen dienen dem individuellen Tragekomfort im vorgesehenen Schuh und Einsatzbereich. Sie werden anhand des ausgewählten Sohlenmodells, des mitgebrachten Schuhs und der Passform angepasst.

Wesentliche Abgrenzung: Sohleri bietet keine medizinischen oder orthopädischen Einlagen und keine orthopädischen Maßeinlagen als Heilbehelf an. Die Leistungen von Sohleri stellen keine ärztliche, orthopädische, physiotherapeutische oder sonstige medizinische Untersuchung, Diagnose, Behandlung oder Therapie dar. Sohleri beurteilt oder behandelt keine Erkrankungen, Verletzungen oder Fehlstellungen und gibt keine medizinischen Heil- oder Wirkungsversprechen ab.

Bei Schmerzen, Verletzungen, Erkrankungen, Fehlstellungen oder sonstigen gesundheitlichen Beschwerden ist eine entsprechend qualifizierte medizinische oder therapeutische Fachperson zu konsultieren. Die Produkte und Leistungen von Sohleri ersetzen eine solche Abklärung nicht.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Vereinbarung vor Ort oder der beim Kauf ausgewählten Leistung.

3. Anfragen und Online-Termine

Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg sind grundsätzlich unverbindlich.

Auch die Online-Reservierung eines Werkstatt-Termins stellt noch keine kostenpflichtige Bestellung von Einlegesohlen, Schienbeinschonern oder sonstigen Produkten dar. Der Termin dient insbesondere der Beratung, Auswahl und gegebenenfalls Anpassung. Welche Produkte tatsächlich bezogen werden und welcher Preis dafür anfällt, wird erst im Rahmen des Termins bzw. vor dem Kauf festgelegt.

Allein durch das Absenden einer Unternehmens- oder Vereinsanfrage entsteht ebenfalls noch kein kostenpflichtiger Auftrag.

4. Vertragsabschluss bei Verbrauchern

Bei Privatkunden kommt der kostenpflichtige Vertrag grundsätzlich erst zustande, wenn sich der Kunde nach Information über das konkrete Produkt bzw. die konkrete Leistung und den dafür geltenden Preis für den Kauf entscheidet und Sohleri diesen annimmt.

Die bloße Terminreservierung über die Website verpflichtet den Kunden daher nicht zum Kauf einer Einlegesohle oder eines Schienbeinschoners.

Vor dem Kauf werden die für die Auswahl und Anpassung maßgeblichen Produkt- und Preisinformationen bekannt gegeben. Gegenstand des Kaufs sind Komfort- bzw. Sporteinlagen oder sonstige ausdrücklich vereinbarte Produkte und Leistungen; eine medizinische oder therapeutische Leistung wird nicht Vertragsgegenstand.

5. Vertragsabschluss mit Unternehmen und Vereinen

Bei Unternehmen und Vereinen erfolgt der Vertragsabschluss grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots von Sohleri. Ein Angebot wird verbindlich, wenn es vom Kunden innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer angenommen wird.

Im Angebot können insbesondere Einsatzort, Einsatzdauer, maximale Kapazität, Mindestumsatz, Kostenübernahme, Arbeitgeberzuschuss, Preise und sonstige organisatorische Bedingungen festgelegt werden. Bei Widersprüchen gehen die individuell im Angebot vereinbarten Bedingungen diesen AGB vor.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der aktuellen Preisinformation oder unmittelbar vor dem Kauf bekannt gegebenen Preise. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der jeweils für Sohleri geltenden Rechtslage.

Privatkunden bezahlen grundsätzlich unmittelbar vor Ort, insbesondere per Kartenzahlung oder bar. Unternehmen und Vereine bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, auf Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf Verzugszinsen und Betreibungskosten unberührt.

7. Sohlentage und Vereinseinsätze

Für Einsätze bei Unternehmen und Vereinen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Eckdaten. Dazu können insbesondere Einsatzdauer, maximale Kapazität und ein vereinbarter Mindestumsatz gehören.

Wird ein Mindestumsatz vereinbart, werden die während des vereinbarten Einsatzes erzielten und nach dem jeweiligen Abrechnungsmodell anrechenbaren Umsätze auf diesen Mindestumsatz angerechnet. Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, wird dem Unternehmen bzw. Verein die im Angebot vereinbarte Differenz oder Mindestabrechnung verrechnet. Wird der Mindestumsatz erreicht oder überschritten, fällt aus diesem Titel keine zusätzliche Mindestumsatz-Differenz an.

Die konkrete Abrechnung – insbesondere Direktzahlung durch Mitarbeitende bzw. Spieler, Arbeitgeberzuschuss oder vollständige Kostenübernahme durch das Unternehmen – richtet sich ausschließlich nach dem angenommenen Angebot.

8. Arbeitgeberzuschuss und Kostenübernahme

Bei einem vereinbarten Arbeitgeberzuschuss übernimmt das Unternehmen den im Angebot festgelegten Betrag je tatsächlich bezogenem Produkt. Der verbleibende Betrag kann – je nach vereinbartem Modell – vom jeweiligen Mitarbeitenden unmittelbar an Sohleri bezahlt werden. Der Arbeitgeberanteil wird nach dem Einsatz anhand der tatsächlich bezogenen Produkte abgerechnet.

Bei vollständiger Kostenübernahme durch das Unternehmen werden die im Rahmen des Einsatzes bezogenen und vom Angebot erfassten Produkte entsprechend der getroffenen Vereinbarung mit dem Unternehmen abgerechnet.

Erfolgt eine Bezuschussung hingegen ausschließlich unternehmensintern über die Personalverrechnung gegen Vorlage eines Kaufbelegs, ist diese Erstattung eine Angelegenheit zwischen Unternehmen und Mitarbeitendem und nicht Bestandteil der Abrechnung zwischen Sohleri und dem Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

9. Termine, Verschiebungen und Absagen

Werkstatt-Termine können vom Kunden rechtzeitig verschoben oder abgesagt werden. Da die Online-Terminreservierung nach dem derzeitigen Geschäftsmodell noch keine kostenpflichtige Produktbestellung darstellt, wird für eine bloße Terminreservierung grundsätzlich kein Produktpreis fällig.

Für Unternehmens- und Vereinseinsätze können im jeweiligen Angebot gesonderte Storno- oder Verschiebungsbedingungen vereinbart werden. Solche individuellen Vereinbarungen gehen dieser allgemeinen Regelung vor.

Kann Sohleri einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund nicht durchführen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10. Mitwirkung des Kunden

Für eine zweckmäßige Anpassung soll der Kunde die für den vorgesehenen Einsatz relevanten Schuhe und die von Sohleri vorab genannten Gegenstände zum Termin mitbringen.

Unternehmen und Vereine stellen die im Angebot vereinbarten organisatorischen Voraussetzungen am Einsatzort bereit und informieren Sohleri rechtzeitig über wesentliche Änderungen bei Teilnehmerzahl, Ort, Zeitplan oder sonstigen Rahmenbedingungen.

11. Individuelle Anpassung von Komfort- und Sporteinlagen

Die von Sohleri angebotenen Komfort- und Sporteinlagen können entsprechend dem jeweiligen Produkt, dem vorgesehenen Schuh und dem Einsatzbereich individuell thermisch angepasst werden. Diese Anpassung dient der Passform und dem persönlichen Tragekomfort. Sie ist keine medizinische, orthopädische oder therapeutische Anpassung und beinhaltet keine Diagnose oder Behandlung.

Schienbeinschoner können entsprechend dem jeweiligen Produkt und der vereinbarten Leistung individuell angepasst werden.

Geringfügige, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen stellen für sich allein keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und der vorgesehene Gebrauch nicht beeinträchtigt werden.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere jene von Verbrauchern, werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.

12. Gewährleistung, Verwendungszweck und Haftung

Für die von Sohleri gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere jene von Verbrauchern, werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

Die Einlegesohlen von Sohleri sind Komfort- und Sporteinlagen. Sie werden nicht als medizinische oder orthopädische Einlagen, orthopädische Maßeinlagen oder Heilbehelfe angeboten. Sohleri schuldet daher keine medizinische Diagnose, Behandlung, Therapie, Korrektur einer Fehlstellung, Schmerzlinderung, Heilung, Verletzungsprävention oder sonstige medizinische Wirkung.

Die individuelle Anpassung bezieht sich auf die Passform und den Tragekomfort im vorgesehenen Schuh und Einsatzbereich. Ein bestimmter gesundheitlicher, therapeutischer oder sportlicher Erfolg ist nicht vereinbart und wird nicht zugesichert.

Der Kunde hat die Produkte bestimmungsgemäß und entsprechend den bei der Auswahl bzw. Anpassung gegebenen Hinweisen zu verwenden. Für Nachteile oder Schäden, die Sohleri nicht zu vertreten hat und die insbesondere aus zweckwidriger Verwendung, eigenmächtigen Veränderungen oder einer Verwendung entgegen ausdrücklich erteilten Hinweisen entstehen, besteht keine Haftung von Sohleri.

Im Übrigen richtet sich die Haftung von Sohleri ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen können durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Unternehmenskunden haben erkennbare Mängel nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und anzuzeigen.

13. Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern

Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) anwendbar ist, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsrechte zu.

Die bloße Online-Reservierung eines unverbindlichen Werkstatt-Termins ist nach dem derzeitigen Sohleri-Prozess noch keine kostenpflichtige Bestellung des später auszuwählenden Produkts.

Kommt künftig bereits online ein kostenpflichtiger Fernabsatzvertrag zustande, werden die dafür erforderlichen Verbraucherinformationen und – soweit gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Rücktrittsbelehrung vor Vertragsabschluss bereitgestellt.

14. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Sohleri.

15. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingender Schutz des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.

16. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des für den Sitz von Sohleri sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

17. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung ausschließlich die gesetzliche Regelung.

Kontakt

Sohleri OG
Bühel 590
6861 Alberschwende

Österreich
E-Mail: office@sohleri.at